Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs Heranziehen.

2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Anwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.

3. Sammeltransporte
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgefürt werden.

4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verechenbar.

5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskosten-Vergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

6. Transportsicherung
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektro-nische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschienen, Plattenspielern,Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerchten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.

9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind

10. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Mißverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.

12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlands-Transporte vor Beendigung der Entladung, bei Auslands-Tranporte vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 findet entsprechende Anwendung.

14. Rücktritt vom Vertrag
Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGH und HGB, insbesondere durch §§415 HGB und 346 ff BGB ersetzt.

15. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports ( ALB ). Diese werden auf verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleite auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, das der Absender nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

18. Ausfallkosten
Im Falle der Kündigung des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer gemäß §649 BGB ein Anspruch auf 1/3 des für den Umzug vereinbarten Entgelts zu, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Anspruch als die 1/3 auf die vereinbarte Vergütung nachweist.

( Stand. 21.06.2002/entervorlage geändert)